Wichtige Termine
- Flächenförderung-Einreichfrist: Montag, 9. September 2024
- Alternative Betriebsmittel-Einreichfrist: Montag, 7. Oktober 2024 (Stichtag Rechnungsdatum: 30.9.2024)
Förderungen im Rahmen des Grünraumsicherungsprogramms
Mit diesem Förderprogramm soll das regionale Landschaftsbild und die Grünflächen der Stadt über die landwirtschaftliche Nutzung gefördert und gesichert werden.
Das soll wiederum primär dadurch erreicht werden, dass durch die Förderungsmaßnahmen der wirtschaftliche Druck auf die GrundbesitzerInnen, Freilandflächen im Flächenwidmungsplan als Bauland ausweisen zu lassen, gemindert wird.
Bei der Ausarbeitung des Förderprogramms wurde auf bestehende nationale Programme (wie z.B. AMA) Bedacht genommen, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Was wird gefördert + Antrag
Für folgende Förderprogramme können jährlich Zuschüsse gewährt werden:
- Freilandflächen
- Alternative Betriebsmittel
- Landmaschinen
- Grünraumfördernde Maßnahmen
Freilandflächen
Die Freilandflächen (z.B. Äcker, Wiesen Obstgärten) sind im Stadtgebiet Graz gelegene bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen, Aufschließungsgebiete bzw. solche Flächen in Pacht, die im Eigentum oder auch in Pacht von Landwirten/innen bzw. von Grundbesitzern/innen stehen.
Mit dem Förderprogramm „Freilandflächen“ sollen das regionale Landschaftsbild erhalten und die Grünflächen der Stadt Graz langfristig abgesichert werden. Die Erhaltung von Freilandflächen ist eine notwendige Voraussetzung für ein gesundes Stadtklima und dient zur Sicherung der Lebensqualität sowie der Naherholungsgebiete im städtischen Raum.
Nicht förderbar sind ausgewiesene Bauflächen, auch wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden.
Förderhöhe
Die Freilandflächenförderung wird vom Landwirtschaftsbeirat - als beratendes Organ der Stadt Graz – vorberaten. Die Höhe der Förderung ist von der eingereichten Flächengröße abhängig und wird je nach vorhandenen Budgetmittel in der Landwirtschaftsförderung unterstützt.
Wer kann die Förderung beziehen?
Beantragen können diese Förderungen alle Landwirte/innen mit Hauptwohnsitz in Graz. Eine Freilandflächenförderung können auch Grundbesitzer/innen beantragen, die im Stadtgebiet Graz gelegene bzw. landwirtschaftlich genutzte Freilandflächen, Aufschließungsgebiete bzw. solche Flächen in Pacht besitzen.
Alternative Betriebsmittel
Unter „Alternative Betriebsmittel“ können Förderungen wie z.B. für Saatgut für Zwischenfrüchte, Kürbis, Soja; Vliese, Nützlinge, Boden-, Wasser- und Feldspritzen-Untersuchungen/Überprüfungen, Hagelnetze beantragt werden, die im Rahmen von landwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden.
Nicht förderbar sind Betriebsmittel für den Heimgartenbereich.
Förderhöhe
Die Förderungswürdigkeit der Betriebsmittel und die Förderhöhe wird vom Landwirtschaftsbeirat der Stadt Graz vorberaten und nach den zur Verfügung stehenden jährlichen Budgetmittel der Stadt Graz bemessen.
Wer kann die Förderung beziehen?
Beantragen können diese Förderungen alle Landwirte/innen mit Hauptwohnsitz in Graz.
Landmaschinen
Die Anschaffung von Landmaschinen, die von der Maschinengemeinschaft im jeweiligen Gemeinschaftsgebiet eingesetzt werden, können Förderungen beantragt werden. So sind beispielsweise Landmaschinen wie Universalstreuer, Häcksler, Sägeräte, Holzspalter und dergleichen, die von der Maschinengemeinschaft kauft werden, förderbar.
Nicht förderbar sind Landmaschinen, die von Einzelpersonen auf deren Betrieb verwendet werden.
Förderhöhe
Förderansuchen werden vom Landwirtschaftsbeirat - beratendes Organ der Stadt Graz - vorberaten und nach den zur Verfügung stehenden jährlichen Budgetmittel der Stadt Graz bemessen.
Wer kann die Förderung beziehen?
Beantragen können diese Förderungen alle Landwirte/innen mit Hauptwohnsitz in Graz, die sich zu Landmaschinengemeinschaft zusammenschließen.
Grünraumfördernde Maßnahmen/Vereine
Gefördert werden Projekte, die der Grünausstattung der Stadt Graz und die Funktion des Naturhaushaltes nützen bzw. schützen helfen. Das betrifft beispielsweise Projektumsetzungen von Obst-, Gartenbau- und Bienenzuchtvereine.
Nicht förderbar sind Maßnahmen/Projekte, die nicht in Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung stehen.
Förderhöhe
Die Förderungswürdigkeit von Förderanträgen und die Förderhöhe wird vom Landwirtschaftsbeirat der Stadt Graz vorberaten und nach den zur Verfügung stehenden jährlichen Budgetmittel der Stadt Graz bemessen.
Wer kann die Förderung beziehen?
Landwirtschaftliche Institutionen und Vereine, die grünraumfördernde bzw. bewusstseinsbildende Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft in Graz umsetzen.
Tierzuchtförderungen der Stadt Graz
Auf Grund des steirischen Tierzuchtgesetzes 2009 sind die Gemeinden verpflichtet die Landwirte bei Tierzuchtmaßnahmen zu unterstützen. Die Stadtgemeinde Graz ist dieser Verpflichtung wie folgt nachgekommen:
Künstliche Besamung:
Bei Rindern brauchen die Landwirte nicht die Gesamtkosten für eine Normalbesamung zu bezahlen. Besamungstierarzt verrechnet ca. 80% der Kosten vierteljährlich mit der Stadt Graz. Bei Schweinen erhält der Schweinehalter geförderten Ebersamen von der Schweinebesamungsanstalt Gleisdorf, welche den Restbetrag ebenfalls vierteljährlich der Stadt Graz verrechnet.
Vatertierhaltung:
Den Ankauf und die Haltung von gekörten Vatertieren (Zuchtstiere, Eber, Schafwidder und Ziegenböcke) regelt auf Grund eines Vertrages der Stadt Graz mit der Viehzuchtgenossenschaft St. Radegund diese.
Die VZG St. Radegund errechnet jährlich einen, von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft bestätigten, Betrag für den Ankauf und die Haltung der erforderlichen Vatertiere, der dieser vierteljährlich ausbezahlt wird.
Kontakt
Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung, Stadt Graz
Vera Marie Obenaus
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz)
8020 Graz
Tel.: +43 316 872-4812
E-Mail: veramarie.obenaus@stadt.graz.at